Gelöschte Textnachrichten können normalerweise von einem Telefon aus abgerufen werden, aber bevor der Prozess beginnen kann, müssten die Strafverfolgungsbeamten einen Gerichtsbeschluss einholen. Einmal erhalten, können die Beamten forensische Tools für mobile Geräte (MDFTs) verwenden, um beliebige Daten von einem Gerät zu extrahieren, einschließlich E-Mails, Texten, Bildern und Standortdaten.