Behörden können Zugriff auf ungeöffnete E-Mail-Nachrichten der letzten 180 Tage erhalten, aber sie müssen zuerst einen Durchsuchungsbefehl einholen. Die Polizei kann Ihre geöffneten und ungeöffneten Nachrichten, die 180 Tage oder älter sind, mit einer Vorladung erhalten. Aber sie müssen Sie benachrichtigen, sobald sie diesen Zugang beim Anbieter beantragt haben.