Während Sie also das Gefühl haben, dass Sie jedes Recht haben, auf Kopien von Textnachrichten von Ihrem Telefon zuzugreifen, ist Ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, die Privatsphäre des anderen Gesprächsteilnehmers zu schützen. Um Textnachrichten von Ihrem Mobilfunkanbieter abzurufen, müssen Sie daher einen Gerichtsbeschluss einholen.